Grand Circuit
ART. 1 – DEFINITION.
Die „Coupes Moto Légende“ ist ein Treffen von Oldtimer-Motorrädern, das am 23. und 24. Mai 2026 auf dem Gelände von Dijon-Prenois (21) stattfindet und verschiedene Aktivitäten bietet. Hauptziel ist es, die Nutzung und das Wissen über Oldtimer-Motorräder zu fördern und damit zum Erhalt des von ihnen repräsentierten kulturellen Erbes beizutragen.
ART. 2 – ORGANISATOR.
Die Coupes Moto Légende werden von der Firma ÉDITIONS LVA (im Folgenden „der Veranstalter“) im Rahmen dieses von der Fédération Française des Véhicules d'Époque genehmigten Reglements organisiert.
ART. 3 – VORFÜHRUNGEN.
Die „Vorführungen“ der Coupes Moto Légende bieten den Teilnehmern die Möglichkeit, ihre Oldtimer-Motorräder auf dem Dijon-Prenois-Rundkurs zu fahren, nachdem ihre Anmeldung vom Veranstalter bestätigt wurde. Nach der Bestätigung ist die Anmeldung endgültig und nicht erstattungsfähig, auch nicht bei Stornierung durch den Teilnehmer.
ART. 4 – ZU VORFÜHRUNGEN ZUGELASSENE FAHRZEUGE.
Alle zweirädrigen motorisierten Motorräder und Gespanne in gutem Originalzustand, die vor dem 31. Dezember 1993 hergestellt wurden (nur für Motorräder, die die in den Kategorien definierten Kriterien erfüllen), sind nach Prüfung des Anmeldeantrags durch den Veranstalter zur Teilnahme an den Coupes Moto Légende-Vorführungen berechtigt. Der Veranstalter behält sich das alleinige Recht vor, die zugelassenen Fahrzeuge auszuwählen und kann Maschinen, die Anachronismen aufweisen, als gefährlich eingestuft werden oder nicht dem Geist der Veranstaltung entsprechen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme ausschließen. Der Veranstalter kann auch nach dem 31. Dezember 1993 hergestellte Motorräder zulassen, sofern diese aufgrund ihrer Technologie, Geschichte oder Präsentation ein interessantes Stück Kulturerbe darstellen. Motorräder, die zwischen dem 31. Dezember 1993 und dem 31. Dezember 1998 zugelassen wurden, dürfen nicht mehr als 10 % der Gesamtzahl der zugelassenen Motorräder ausmachen.
ART. 5 – ANMELDUNG FÜR STRECKENVORFÜHRUNGEN.
Um berücksichtigt zu werden, müssen alle Anmeldungen für Vorführungen vollständig ausgefüllt sein, inklusive Fotos beider Seiten des Motorrads und Zahlung der Teilnahmegebühr. Unvollständige oder nicht unterschriebene Anmeldungen werden abgelehnt. Der Veranstalter benachrichtigt die Anmelder zeitnah über die Bestätigung ihrer Anmeldung. Die Registrierung ist personengebunden und nicht übertragbar. Mit der Unterzeichnung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen die Teilnehmer, dass sie Eigentümer des angemeldeten Motorrads sind oder die Erlaubnis des Eigentümers zur Nutzung des Motorrads während der Fahrveranstaltungen haben. Die Teilnehmer erklären außerdem, dass sie über eine den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Versicherung für das Fahrzeug verfügen.
ART. 6 – GESUNDHEIT.
Die Teilnehmer der Demonstrationen erklären, dass sie nach ihrem Kenntnisstand an keiner Krankheit oder Behinderung leiden, die ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Teilnehmer gefährden könnte.
ART. 7 – ÜBERPRÜFUNGEN.
Eine allgemeine Sichtprüfung des Fahrzeugs konzentriert sich auf dessen Gesamtzustand und mögliche Gefahren für andere. Dies entbindet den Teilnehmer nicht von seiner Hauptverantwortung für die Funktionsfähigkeit der Brems- und Lenksysteme, den guten Zustand der Reifen, die Dichtheit (mit einem Ölrückgewinnungssystem für den Fall eines Totalausfalls der Schmierung), die sichere Befestigung von Zubehör (Auspuff, Seitenständer usw.) und das Fehlen scharfer, hervorstehender oder schneidender Teile (Schutzmaßnahmen). Der Veranstalter kann Motorrädern, deren Zustand oder Erscheinungsbild als sicherheitsuntauglich erachtet wird, die Teilnahme verweigern, ohne die Anmeldegebühr zu erstatten. Teilnehmer, die mit einem Motorrad anreisen, das nicht dem im Anmeldeformular beschriebenen entspricht, riskieren im Falle eines Unfalls auf der Strecke den sofortigen Ausschluss und die Strafverfolgung.
ART. 8 – KATEGORIEN.
Für die Vorführungen werden die Motorräder in Kategorien eingeteilt, die vom Veranstalter unter Berücksichtigung von Alter, Leistung und Typ der Motorräder festgelegt werden.
ART. 9 – BERECHTIGTE FAHRER.
Die Teilnahme ist für alle registrierten erwachsenen Fahrer an Trackdays gestattet. Registrierte Teilnehmer, die ihr Motorrad an Dritte verleihen, riskieren eine Strafverfolgung und den sofortigen Ausschluss. Die Teilnehmer verpflichten sich, vor Betreten der Rennstrecke keinen Alkohol, keine Drogen und keine Medikamente konsumiert zu haben, die ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.
ART. 10 – KLEIDERORDNUNG.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Fahren eines Motorrads auf einer Rennstrecke angemessene Kleidung erfordert. Insbesondere wird das Tragen eines Integralhelms, eines Rückenprotektors, hoher Stiefel und Handschuhe dringend empfohlen.
ART. 11 – VERHALTEN AUF DER RENNBAHN.
Bei Demonstrationsfahrten ist jeglicher Wettbewerbsgedanke und Geschwindigkeitsrausch strengstens untersagt, und Zeitmessungen sind verboten. Die Fahrer müssen sich an dieses Prinzip halten und ihre Geschwindigkeit anpassen, die Streckenbedingungen berücksichtigen, Rücksicht auf andere Teilnehmer, Bremswege, Ideallinie und die Beschilderung des Streckenpersonals nehmen. Der Veranstalter wird jeden Fahrer, der als gefährlich eingestuft wird, ohne Vorwarnung für die gesamte Veranstaltung vom Wettbewerb ausschließen.
ART. 12 – ZUGANG ZUR RENNBAHN.
Die Motorräder fahren nach Kategorien und gemäß dem festgelegten Zeitplan auf Anweisung des Veranstalters nach einer obligatorischen Startaufstellungskontrolle auf die Rennstrecke. Begleitpersonen sowie Zuschauer, Kinder, Haustiere und Pannenfahrzeuge (mit Ausnahme der vom Veranstalter bereitgestellten) haben keinen Zutritt zur Strecke.
ART. 13 – PASSAGIER.
Die Mitnahme von Passagieren ist strengstens untersagt. In der Kategorie „Seitenwagen“ ist jedoch ein Beifahrer im Korb erlaubt.
ART. 14 – KATEGORIEN AUFGEHOBEN.
Für den Fall, dass aufgrund höherer Gewalt (schlechtes Wetter, Streckenvorfall usw.) eine oder mehrere Kategorien abgesagt werden müssen, erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, keine Entschädigung vom Veranstalter zu fordern.
ART. 15 – TEILNEHMERVERSICHERUNG.
Die Verantwortung des Veranstalters beschränkt sich auf die Bereitstellung der Streckeninfrastruktur gemäß dem Mietvertrag mit den Streckenbetreibern. Der Veranstalter hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die seine zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten und Teilnehmern im Falle eines Vertragsbruchs im Zusammenhang mit der Organisation abdeckt (gemäß Dekret Nr. 2006-554 vom 16. Mai 2006). Für die vom Veranstalter angebotene Streckenaktivität besteht eine Versicherung, die Personenschäden (Tod, Invalidität, medizinische Kosten) der Teilnehmer während der Veranstaltung abdeckt. Die Versicherungsbedingungen sind beim Veranstalter erhältlich. Außerhalb der Rennstrecke haftet der Veranstalter nicht für vorsätzliches oder betrügerisches Fehlverhalten eines Fahrers oder für Streitigkeiten zwischen einem Teilnehmer und einem Dritten, die nicht mit der Veranstaltung in Verbindung stehen. Die Haftung gegenüber Dritten, die sich aus der Nutzung eines Kraftfahrzeugs außerhalb der Rennstrecke ergibt, wird von den jeweiligen Fahrzeughaltern übernommen. Jeder Fahrer und Teilnehmer ist verpflichtet, den genauen Umfang der abgeschlossenen Versicherungen mit seinem Versicherer zu klären.
ART. 16 – VERSICHERUNG FÜR AUSSTELLER UND DIENSTLEISTER.
Der Veranstalter hat für die Dauer der Veranstaltung, einschließlich Auf- und Abbau, und ausschließlich auf dem Veranstaltungsgelände eine Haftpflichtversicherung für die Aussteller gegenüber Dritten, einschließlich Besuchern, abgeschlossen. Aussteller (Vereine, Werbetreibende, Fachleute usw.) sind für ihre persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich; der Veranstalter haftet diesbezüglich nicht. Die vom Veranstalter abgeschlossene Versicherung deckt weder Verlust, Diebstahl noch Beschädigung persönlicher Gegenstände ab.
ART. 17 – AUSSTELLERFLÄCHEN.
Ein Zeltlager und ein Flohmarkt stehen nach vorheriger, nicht übertragbarer Anmeldung zur Verfügung. Aussteller müssen dem Veranstalter alle angeforderten Ausweisdokumente vorlegen und die Aufbaurichtlinien einhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen oder Aktivitäten, die nicht dem Geist der Veranstaltung entsprechen oder nicht im Voraus angemeldet wurden, den Zutritt zu den Ausstellerbereichen zu verweigern. Es ist Ausstellern untersagt, ihren Standplatz ganz oder teilweise – entgeltlich oder unentgeltlich – zu übertragen oder zu teilen.
ART. 18 – ANMELDUNG DER AUSSTELLER.
Alle Anmeldungen für die Teilnahme am Dorf oder an der Tauschbörse müssen vollständig ausgefüllt sein und die erforderlichen Unterlagen sowie die Anmeldegebühr enthalten, um berücksichtigt zu werden. Unvollständige Anmeldungen werden zurückgesandt. Der Veranstalter benachrichtigt die Anmelder zeitnah über die Bestätigung ihrer Anmeldung. Anmeldungen sind verbindlich und nicht erstattungsfähig, auch nicht im Falle einer Stornierung durch den Teilnehmer.
ART. 19 – HAFTUNG DER AUSSTELLER UND DIENSTLEISTER.
Der Aussteller bzw. Dienstleister erkennt an, dass seine Teilnahme an den Coupes Moto Légende dem Ansehen der Veranstaltung und ihrer Organisatoren schaden kann, falls er seinen Verpflichtungen gegenüber der Öffentlichkeit während seiner Tätigkeit nicht nachkommt. Er verpflichtet sich daher, alle für seine Tätigkeit geltenden Bestimmungen strikt einzuhalten und die Organisatoren von jeglichen Folgen freizustellen, die sich aus einer Haftungsforderung Dritter aufgrund eines Verstoßes des Ausstellers ergeben. Aussteller, die Ersatzteile verkaufen, die im Falle eines Herunterfallens eine Gefahr darstellen oder gar verursachen könnten, verpflichten sich insbesondere dazu, diese in ausreichendem Abstand zu den Gängen zu platzieren, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass es Ausstellern strengstens untersagt ist, brennbare oder explosive Produkte auf das Gelände mitzubringen. Ausgenommen hiervon sind Kraftstoffe aus den Tanks der an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge sowie alle anderen gefährlichen Produkte, insbesondere asbesthaltige, die unter keinen Umständen zum Verkauf angeboten werden dürfen. Die Aussteller sind verpflichtet, ihre Stände bis zum Ende der Veranstaltung instand zu halten.
ART. 20 – CLUBSBEREICH.
Für Motorradclubs ist ein spezieller Bereich reserviert. Nach der Anmeldung weist der Veranstalter ihnen nach Möglichkeit einen Standplatz entsprechend der Anzahl ihrer Motorräder zu und bietet ihnen die Möglichkeit, ermäßigte Tickets zu bestellen. Der Besuch der Stände ist kostenlos und für alle Besucher ohne Einschränkungen möglich. Jegliche kommerzielle Aktivität, Öffentlichkeitsarbeit oder alles, was nicht dem Geist der Veranstaltung entspricht, ist in diesem Bereich untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen, die nicht dem Geist der Veranstaltung oder der zugelassenen Motorradgeneration entsprechen. Die Organisation von Abendkonzerten, der Verkauf von Speisen und Getränken sowie die Beauftragung eines anderen Caterers als des vom Veranstalter beauftragten sind nicht gestattet.
ART. 21 – ÜBERWACHTE AUSRÜSTUNG.
Jegliche Beschädigung oder der Verlust von Ausrüstung, die Teilnehmern, Ausstellern oder Vereinen gemietet oder anvertraut wurde, wird diesen in Rechnung gestellt.
ART. 22 – FOTOS UND FILMARBEITEN.
Jegliche Film- und Fotoaufnahmen, ob Standbilder oder Bewegtbilder, die für kommerzielle Zwecke bestimmt sind, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Veranstalters. Darüber hinaus erklären sich die Teilnehmer mit ihrer Anmeldung damit einverstanden, vom Veranstalter, von diesem beauftragten Organisationen und dem Rennzirkel Dijon-Prenois fotografiert oder gefilmt zu werden, und dass diese Aufnahmen frei für Werbe- und Marketingzwecke verwendet werden dürfen.
ART. 23 – PARKEN/VERKEHR/BELEUCHTUNG.
Besucher, Teilnehmer, Aussteller und Dienstleister müssen alle Hinweisschilder beachten. Die Höchstgeschwindigkeit auf der Rennstrecke beträgt 20 km/h. Bitte beachten Sie den Verkehrsfluss und die Parkplatzbelegung. Alle Fahrer müssen auf der Rennstrecke die vorgeschriebene Schutzausrüstung tragen. Die Nutzung von Mini-Motorrädern ist strengstens verboten. Offenes Feuer und Lagerfeuer sind verboten.
ART. 24 – SCHÄDEN/DIEBSTAHL.
Die Organisation kann nicht für Schäden oder Diebstähle an geparkten Fahrzeugen oder anderen Ausstellungsstücken während der Veranstaltung, vom Aufbau bis zum Ende, haftbar gemacht werden.
ART. 25 – WERBUNG.
Die Organisatoren können mit Partnern ihrer Wahl beliebige Vereinbarungen treffen und ihre Werbung nach eigenem Ermessen anbringen, beispielsweise auf einer Plakette an den teilnehmenden Motorrädern oder auf der Startnummer der Fahrer, die diese Maßnahmen akzeptieren. Werbung für Tabak- oder Alkoholmarken auf Motorrädern oder Fahrern ist verboten.
ART. 26 – GEGENSTÄNDE, PROSPEKTE.
Gegenstände jeglicher Art sowie Broschüren, Prospekte, Kataloge usw. dürfen nur von den Ausstellern an ihrem Stand verteilt werden.
ART. 27 – STORNIERUNG.
Im Falle einer Absage aus jeglichem Grund, einschließlich behördlicher Anordnungen aufgrund schwerwiegender Ereignisse und/oder Entscheidungen von Behörden mit Zuständigkeiten in Sicherheits- oder Ordnungsfragen, erhalten Aussteller und Teilnehmer ihre geleisteten Anzahlungen zurückerstattet. Der Veranstalter haftet im Falle einer Absage, unabhängig vom Grund, nicht für sonstige Entschädigungen.
ART. 28 – BESTIMMUNGEN.
Diese Veranstaltung ist ein geselliges Beisammensein, und die Teilnehmer werden gebeten, die freundliche Atmosphäre zu respektieren. Mit ihrer Teilnahme akzeptiert jeder Teilnehmer diese Regeln sowie alle schriftlichen oder mündlichen Anweisungen der Organisatoren vor und während der Veranstaltung vorbehaltlos.
Kleinschaltung
ART. 1 – DEFINITION.
Die „Coupes Moto Légende“ ist ein Treffen von Oldtimer-Motorrädern, das am 23. und 24. Mai 2026 auf dem Gelände von Dijon-Prenois (21) stattfindet und verschiedene Aktivitäten bietet. Hauptziel ist es, die Nutzung und das Wissen über Oldtimer-Motorräder zu fördern und damit zum Erhalt des von ihnen repräsentierten kulturellen Erbes beizutragen.
ART. 2 – ORGANISATOR.
Die Coupes Moto Légende werden von der Firma ÉDITIONS LVA (im Folgenden „der Veranstalter“) im Rahmen dieses von der Fédération Française des Véhicules d'Époque genehmigten Reglements organisiert.
ART. 3 – VORFÜHRUNGEN.
Die „Demonstrationen“ der Coupes Moto Légende bieten den Teilnehmern die Möglichkeit, ihre Oldtimer-Motorräder auf dem kleinen Rundkurs von Dijon-Prenois zu fahren, nachdem ihre Anmeldung vom Veranstalter bestätigt wurde. Nach der Bestätigung ist die Anmeldung endgültig und nicht erstattungsfähig, auch nicht bei Stornierung durch den Teilnehmer.
ART. 4 – ZU VORFÜHRUNGEN ZUGELASSENE FAHRZEUGE.
Alle zweirädrigen motorisierten Motorräder und Gespanne in gutem Originalzustand, die vor dem 31. Dezember 1993 hergestellt wurden und weniger als 25 PS leisten (nur für Motorräder, die die in den Kategorien definierten Kriterien erfüllen), sind nach Prüfung des Anmeldeantrags durch den Veranstalter zur Teilnahme an den Coupes Moto Légende-Vorführungen berechtigt. Der Veranstalter behält sich das alleinige Recht vor, die zugelassenen Fahrzeuge auszuwählen und kann Maschinen, die Anachronismen aufweisen, als gefährlich eingestuft werden oder nicht dem Geist der Veranstaltung entsprechen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme ausschließen. Der Veranstalter kann auch nach dem 31. Dezember 1993 hergestellte Motorräder zulassen, sofern diese aufgrund ihrer Technologie, Geschichte oder Präsentation ein interessantes Stück Kulturerbe darstellen. Zweiräder, die zwischen dem 31.12.1993 und dem 31.12.1998 zugelassen wurden, dürfen nicht mehr als 10 % der Gesamtzahl der zugelassenen Motorräder ausmachen.
ART. 5 – ANMELDUNG FÜR STRECKENVORFÜHRUNGEN.
Alle Anmeldungen für die Demonstrationsfahrten müssen vollständig ausgefüllt sein und Fotos von beiden Seiten des Motorrads, die Zahlung der Teilnahmegebühr sowie die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen ab 14 Jahren) enthalten. Unvollständige oder nicht unterschriebene Anmeldungen werden abgelehnt. Der Veranstalter benachrichtigt den Anmelder zeitnah über die Bestätigung seiner Anmeldung. Die Anmeldung ist personengebunden und nicht übertragbar. Mit der Unterzeichnung dieser Teilnahmebedingungen bestätigt der Teilnehmer, dass er Eigentümer des angemeldeten Motorrads ist oder die Erlaubnis des Eigentümers zur Nutzung des Motorrads während der Fahrten hat. Der Teilnehmer erklärt außerdem, dass er über eine den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Versicherung für das Fahrzeug verfügt.
ART. 6 – GESUNDHEIT.
Die Teilnehmer der Demonstrationen erklären, dass sie nach ihrem Kenntnisstand an keiner Krankheit oder Behinderung leiden, die ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Teilnehmer gefährden könnte.
ART. 7 – ÜBERPRÜFUNGEN.
Eine allgemeine Sichtprüfung des Fahrzeugs konzentriert sich auf dessen Gesamtzustand und mögliche Gefahren für andere. Dies entbindet den Teilnehmer nicht von seiner Hauptverantwortung für die Funktionsfähigkeit der Brems- und Lenksysteme, den guten Zustand der Reifen, die Dichtheit (mit einem Ölrückgewinnungssystem für den Fall eines Totalausfalls der Schmierung), die sichere Befestigung von Zubehör (Auspuff, Seitenständer usw.) und das Fehlen scharfer, hervorstehender oder schneidender Teile (Schutzmaßnahmen). Der Veranstalter kann Motorrädern, deren Zustand oder Erscheinungsbild als sicherheitsuntauglich erachtet wird, die Teilnahme verweigern, ohne die Anmeldegebühr zu erstatten. Teilnehmer, die mit einem Motorrad anreisen, das nicht dem im Anmeldeformular beschriebenen entspricht, riskieren im Falle eines Unfalls auf der Strecke den sofortigen Ausschluss und die Strafverfolgung.
ART. 8 – KATEGORIEN.
Für die Vorführungen werden die Motorräder in Kategorien eingeteilt, die vom Veranstalter unter Berücksichtigung von Alter, Leistung und Typ der Motorräder festgelegt werden.
ART. 9 – BERECHTIGTE FAHRER.
Alle Fahrer, ob Erwachsene oder Minderjährige, die sich für die Trainingseinheiten auf der Rennstrecke angemeldet haben, sind zugelassen. Jeder angemeldete Teilnehmer, der sein Motorrad an Dritte weitergibt, riskiert eine Strafverfolgung und den sofortigen Ausschluss. Minderjährige, die sich für Vorführungen anmelden, müssen im Besitz eines BSR-Führerscheins (Grundlagen der Straßenverkehrssicherheit) oder eines AM-Führerscheins sein und den Veranstaltern die Einverständniserklärung ihres Erziehungsberechtigten vorlegen, die auf dem Anmeldeformular anzugeben ist. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, vor der Teilnahme an den Trainingseinheiten auf der Rennstrecke keinen Alkohol, keine Drogen oder Medikamente konsumiert zu haben, die ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.
ART. 10 – KLEIDERORDNUNG.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Fahren eines Motorrads auf einer Rennstrecke angemessene Kleidung erfordert. Insbesondere wird das Tragen eines Integralhelms, eines Rückenprotektors, hoher Stiefel und Handschuhe dringend empfohlen.
ART. 11 – VERHALTEN AUF DER RENNBAHN.
Bei Demonstrationsfahrten ist jeglicher Wettbewerbsgedanke und Geschwindigkeitsrausch strengstens untersagt, und Zeitmessungen sind verboten. Die Fahrer müssen sich an dieses Prinzip halten und ihre Geschwindigkeit anpassen, die Streckenbedingungen berücksichtigen, Rücksicht auf andere Teilnehmer, Bremswege, Ideallinie und die Beschilderung des Streckenpersonals nehmen. Der Veranstalter wird jeden Fahrer, der als gefährlich eingestuft wird, ohne Vorwarnung für die gesamte Veranstaltung vom Wettbewerb ausschließen.
ART. 12 – ZUGANG ZUR RENNBAHN.
Die Motorräder fahren nach Kategorien und gemäß dem festgelegten Zeitplan auf Anweisung des Veranstalters nach einer obligatorischen Startaufstellungskontrolle auf die Rennstrecke. Begleitpersonen sowie Zuschauer, Kinder, Hunde und Pannenfahrzeuge (mit Ausnahme der vom Veranstalter bereitgestellten) haben keinen Zutritt zur Strecke.
ART. 13 – PASSAGIER.
Alle Passagiere sind strengstens verboten.
ART. 14 – KATEGORIEN AUFGEHOBEN.
Für den Fall, dass aufgrund höherer Gewalt (schlechtes Wetter, Streckenvorfall usw.) eine oder mehrere Kategorien abgesagt werden müssen, erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, keine Entschädigung vom Veranstalter zu fordern.
ART. 15 – TEILNEHMERVERSICHERUNG.
Die Verantwortung des Veranstalters beschränkt sich auf die Bereitstellung der Streckeninfrastruktur gemäß dem Mietvertrag mit den Streckenbetreibern. Der Veranstalter hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die seine zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten und Teilnehmern im Falle eines Vertragsbruchs im Zusammenhang mit der Organisation abdeckt (gemäß Dekret Nr. 2006-554 vom 16. Mai 2006). Für die vom Veranstalter angebotene Streckenaktivität besteht eine Versicherung, die Personenschäden (Tod, Invalidität, medizinische Kosten) der Teilnehmer während der Veranstaltung abdeckt. Die Versicherungsbedingungen sind beim Veranstalter erhältlich. Außerhalb der Rennstrecke haftet der Veranstalter nicht für vorsätzliches oder betrügerisches Fehlverhalten eines Fahrers oder für Streitigkeiten zwischen einem Teilnehmer und einem Dritten, die nicht mit der Veranstaltung in Verbindung stehen. Die Haftung gegenüber Dritten, die sich aus der Nutzung eines Kraftfahrzeugs außerhalb der Rennstrecke ergibt, wird von den jeweiligen Fahrzeughaltern übernommen. Jeder Fahrer und Teilnehmer ist verpflichtet, den genauen Umfang der abgeschlossenen Versicherungen mit seinem Versicherer zu klären.
ART. 16 – VERSICHERUNG FÜR AUSSTELLER UND DIENSTLEISTER.
Der Veranstalter hat für die Dauer der Veranstaltung, einschließlich Auf- und Abbau, und ausschließlich auf dem Veranstaltungsgelände eine Haftpflichtversicherung für die Aussteller gegenüber Dritten, einschließlich Besuchern, abgeschlossen. Aussteller (Vereine, Werbetreibende, Fachleute usw.) sind für ihre persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich; der Veranstalter haftet diesbezüglich nicht. Die vom Veranstalter abgeschlossene Versicherung deckt weder Verlust, Diebstahl noch Beschädigung persönlicher Gegenstände ab.
ART. 17 – AUSSTELLERFLÄCHEN.
Ein Zeltlager und ein Flohmarkt stehen nach vorheriger, nicht übertragbarer Anmeldung zur Verfügung. Aussteller müssen dem Veranstalter alle angeforderten Ausweisdokumente vorlegen und die Aufbaurichtlinien einhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen oder Aktivitäten, die nicht dem Geist der Veranstaltung entsprechen oder nicht im Voraus angemeldet wurden, den Zutritt zu den Ausstellerbereichen zu verweigern. Es ist Ausstellern untersagt, ihren Standplatz ganz oder teilweise – entgeltlich oder unentgeltlich – zu übertragen oder zu teilen.
ART. 18 – ANMELDUNG DER AUSSTELLER.
Alle Anmeldungen für die Teilnahme am Dorf oder an der Tauschbörse müssen vollständig ausgefüllt sein und die erforderlichen Unterlagen sowie die Anmeldegebühr enthalten, um berücksichtigt zu werden. Unvollständige Anmeldungen werden zurückgesandt. Der Veranstalter benachrichtigt die Anmelder zeitnah über die Bestätigung ihrer Anmeldung. Anmeldungen sind verbindlich und nicht erstattungsfähig, auch nicht im Falle einer Stornierung durch den Teilnehmer.
ART. 19 – HAFTUNG DER AUSSTELLER UND DIENSTLEISTER.
Der Aussteller bzw. Dienstleister erkennt an, dass seine Teilnahme an den Coupes Moto Légende dem Ansehen der Veranstaltung und ihrer Organisatoren schaden kann, falls er seinen Verpflichtungen gegenüber der Öffentlichkeit während seiner Tätigkeit nicht nachkommt. Er verpflichtet sich daher, alle für seine Tätigkeit geltenden Bestimmungen strikt einzuhalten und die Organisatoren von jeglichen Folgen freizustellen, die sich aus einer Haftungsforderung Dritter aufgrund eines Verstoßes des Ausstellers ergeben. Aussteller, die Ersatzteile verkaufen, die im Falle eines Herunterfallens eine Gefahr darstellen oder gar verursachen könnten, verpflichten sich insbesondere dazu, diese in ausreichendem Abstand zu den Gängen zu platzieren, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass es Ausstellern strengstens untersagt ist, brennbare oder explosive Produkte auf das Gelände mitzubringen. Ausgenommen hiervon sind Kraftstoffe aus den Tanks der an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge sowie alle anderen gefährlichen Produkte, insbesondere asbesthaltige, die unter keinen Umständen zum Verkauf angeboten werden dürfen. Die Aussteller sind verpflichtet, ihre Stände bis zum Ende der Veranstaltung instand zu halten.
ART. 20 – CLUBSBEREICH.
Für Motorradclubs ist ein spezieller Bereich reserviert. Nach der Anmeldung weist der Veranstalter ihnen nach Möglichkeit einen Standplatz entsprechend der Anzahl ihrer Motorräder zu und bietet ihnen die Möglichkeit, ermäßigte Tickets zu bestellen. Der Besuch der Stände ist kostenlos und für alle Besucher ohne Einschränkungen möglich. Jegliche kommerzielle Aktivität, Öffentlichkeitsarbeit oder alles, was nicht dem Geist der Veranstaltung entspricht, ist in diesem Bereich untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen, die nicht dem Geist der Veranstaltung oder der zugelassenen Motorradgeneration entsprechen. Die Organisation von Abendkonzerten, der Verkauf von Speisen und Getränken sowie die Beauftragung eines anderen Caterers als des vom Veranstalter beauftragten sind nicht gestattet.
ART. 21 – ÜBERWACHTE AUSRÜSTUNG.
Jegliche Beschädigung oder der Verlust von Ausrüstung, die Teilnehmern, Ausstellern oder Vereinen gemietet oder anvertraut wurde, wird diesen in Rechnung gestellt.
ART. 22 – FOTOS UND FILMARBEITEN.
Jegliche Film- und Fotoaufnahmen, ob Standbilder oder Bewegtbilder, die für kommerzielle Zwecke bestimmt sind, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Veranstalters. Darüber hinaus erklären sich die Teilnehmer mit ihrer Anmeldung damit einverstanden, vom Veranstalter, von diesem beauftragten Organisationen und dem Rennzirkel Dijon-Prenois fotografiert oder gefilmt zu werden, und dass diese Aufnahmen frei für Werbe- und Marketingzwecke verwendet werden dürfen.
ART. 23 – PARKEN/VERKEHR/BELEUCHTUNG.
Besucher, Teilnehmer, Aussteller und Dienstleister müssen alle Hinweisschilder beachten. Die Höchstgeschwindigkeit auf der Rennstrecke beträgt 20 km/h. Bitte beachten Sie den Verkehrsfluss und die Parkplatzbelegung. Alle Fahrer müssen auf der Rennstrecke die vorgeschriebene Schutzausrüstung tragen. Die Nutzung von Mini-Motorrädern ist strengstens verboten. Offenes Feuer und Lagerfeuer sind verboten.
ART. 24 – SCHÄDEN/DIEBSTAHL.
Die Organisation kann nicht für Schäden oder Diebstähle an geparkten Fahrzeugen oder anderen Ausstellungsstücken während der Veranstaltung, vom Aufbau bis zum Ende, haftbar gemacht werden.
ART. 25 – WERBUNG.
Die Organisatoren können mit Partnern ihrer Wahl beliebige Vereinbarungen treffen und ihre Werbung nach eigenem Ermessen anbringen, beispielsweise auf einer Plakette an den teilnehmenden Motorrädern oder auf der Startnummer der Fahrer, die diese Maßnahmen akzeptieren. Werbung für Tabak- oder Alkoholmarken auf Motorrädern oder Fahrern ist verboten.
ART. 26 – GEGENSTÄNDE, PROSPEKTE.
Gegenstände jeglicher Art sowie Broschüren, Prospekte, Kataloge usw. dürfen nur von den Ausstellern an ihrem Stand verteilt werden.
ART. 27 – STORNIERUNG.
Im Falle einer Absage aus jeglichem Grund, einschließlich behördlicher Anordnungen aufgrund schwerwiegender Ereignisse und/oder Entscheidungen von Behörden mit Zuständigkeiten in Sicherheits- oder Ordnungsfragen, erhalten Aussteller und Teilnehmer ihre geleisteten Anzahlungen zurückerstattet. Der Veranstalter haftet im Falle einer Absage, unabhängig vom Grund, nicht für sonstige Entschädigungen.
ART. 28 – BESTIMMUNGEN.
Diese Veranstaltung ist ein geselliges Beisammensein, und die Teilnehmer werden gebeten, die freundliche Atmosphäre zu respektieren. Mit ihrer Teilnahme akzeptiert jeder Teilnehmer diese Regeln sowie alle schriftlichen oder mündlichen Anweisungen der Organisatoren vor und während der Veranstaltung vorbehaltlos.